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Full text of "19/1396 - Zwangsheirat in Deutschland"

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Deutscher Bundestag 

19. Wahlperiode 


Drucksache 19/1396 

22 . 03.2018 


Kleine Anfrage 

der Abgeordneten Nicole Höchst, Franziska Gminder, Jürgen Pohl, 

Mariana Harder-Kühnel, Thomas Ehrhorn, Martin Reichardt und der Fraktion 
der AfD 


Zwangsheirat in Deutschiand 


Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlichte 
2011 eine Studie der zufolge 3 443 Menschen bei 830 Beratungsstellen wegen 
erfolgter oder angedrohter Zwangsheirat registriert wurden (www.bmfsij.de/ 
blob/95584/d76e9536b0485a8715a5910047066b5d/zwangsverheira-tung-in- 
deutschland-anzahl-und-analyse-von-beratungsfaellen-data.pdf). Flinzu kommt ein 
großes Dunkelfeld nicht erfasster Betroffener. Ebenso wird auf die Studie Famili- 
enministeriums „Lebenssituahon, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutsch¬ 
land“ verwiesen (www.ada-schutzhaus.de/Infos-fur-Fachkrafte/Informationen- 
Zwangsheirat/Zwangsheirat— Ursachen-und-FIintergruende.pdf). Laut Bundes¬ 
kriminalamt wurden bei der Polizei wesentlich weniger Zwangsheiraten zur An¬ 
zeige gebracht. Sie bewegen sich iimerhalb einer Spanne von 2012 mit 56 bis 
2016 mit 67 Zwangsverheiratungen (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/ 
309403/umfrage/pohzeihch-erfasste-faelle-von-zwangsheirat-in-deutschland/). 

Gemäß § 237 StGB ist eine Zwangsheirat eine Straftat. Nach § 237 Absatz 1 
StGB wird diese begiimend mit sechs Monaten bis max. fünf Jahren Haft bestraft. 
Ebenso wird bestraft, wer nach § 237 Absatz 2 StGB einen Menschen durch: „Ge¬ 
walt, Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List in ein Gebiet au¬ 
ßerhalb des räumlichen Geltungsbereiches dieses Gesetzes verbringt oder veran¬ 
lasst, sich dorthin zu begeben, oder davon abhält, von dort zurückzukehren.“ 
Nach § 237 Absatz 3 StGB ist selbst der Versuch strafbar. 


Wir fragen die Bundesregierung: 

1. Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierang die Zahl der re¬ 
gistrierten Zwangsehen seit 2008, aufgeschlüsselt in Jahren? 

2. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Dunkelziffer der Zwangs¬ 
verheiratungen vor? 

3. Plant die Bundesregierung angesichts der Differenz zwischen registrierten 
und polizeilich angezeigten Zwangsverheiratungen, zukünftig alle von den 
Beratungsstellen, Schulen und Anderen erfassten oder zur Kenntnis gelang¬ 
ten, tatsächlich vollzogenen und angedrohten Zwangsehen zusammenzufas¬ 
sen, zur Anzeige zu bringen und strafrechtlich zu verfolgen? 


Drucksache 19/1396 


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Deutscher Bundestag — 19. Wahlperiode 


4. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die bisher erfolgten Maßnah¬ 
men nur ungenügend greifen und Zwangsheiraten nicht vermeiden oder ver¬ 
ringern können? 

Wenn ja, fragen wir, ob geplant ist, aktiv gegen Zwangsheirat vorzugehen? 
Berlin, den 19. März 2018 

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion 


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ISSN 0722-8333